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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseleistungen der
4active GmbH Hauptstraße 18 74934 Reichartshausen
Tel.: +49 (0) 62 62 - 91 58 10 Email: friedbert.prommer@4-active.de
Vertreten durch ihren Geschäftsführer: Friedbert Prommer
Steuer-Nummer: 44077 / 12844
Handelsregister-Eintrag: HRB 341138 SH
Registergericht: Amtsgericht Sinsheim
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, welche die 4active GmbH, Reichartshausen, (nachfolgend "4active" genannt) Kunden gegenüber im Zusammenhang mit der Durchführung einer Reise, insbesondere einer Enduro-Tour, erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehaltlich der erneuten Einbeziehung geänderter Allgemeiner Geschäftsbedingungen von 4active auch künftigen Verträgen zwischen 4active und dem Kunden über die Erbringung von Reiseleistungen zugrunde zu legen, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedürfte.
Soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, stellen Leistungsangebote von 4active nur Leistungsbeschreibungen und Aufforderungen an den Kunden dar, 4active verbindliche Vertragsangebote zu unterbreiten ("invitatio ad offerendum"). 4active ist berechtigt, Vertragsangebote des Kunden innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzunehmen. In diesem Zeitraum ist der Kunde an sein Vertragsangebot gebunden.
Alle Vereinbarungen, die zwischen 4active und dem Kunden getroffen werden, sind zu Nachweiszwecken schriftlich zu dokumentieren.
Für den Vertragsinhalt und den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung sowie Leistungsbeschreibung von 4active einschließlich der Angaben auf dem Terminplan maßgebend. Zu den Leistungen 4actives gehört ausschließlich die Tourführung, jedoch insbesondere weder Unterkunft noch Verpflegung. Andere Leistungen als die Tourführung werden von 4active nur vermittelt, sind von den Leistungen 4actives unabhängig, d.h. optional buchbar, und sind vor Ort direkt mit dem Leistungserbringer abzurechnen. Eine Verantwortung für diese Leistungen wird von 4active nicht übernommen; Anregungen und Beschwerden bezüglich solcher Leistungen sind unmittelbar an den Leistungserbringer zu richten.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen 4active's, die aus wichtigem Grund, der nicht von 4active herbeigeführt wurde, notwendig werden, sind gestattet, sofern dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht wesentlich verändert wird und dem Kunden die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von 4active zumutbar ist. 4active verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.1 Kostensteigerungen, die 4active nicht zu vertreten hat und die auf der Verteuerung von Beförderungskosten, der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder auf einer Änderung der Wechselkurse beruhen, berechtigen 4active zu einer entsprechenden Preiserhöhung, wenn die Reise frühestens vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Die Erhöhung erfolgt in dem Verhältnis, in welchem sich die genannten Kosten bis zum Tag des Preiserhöhungsverlangens seit dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. des letzten Preiserhöhungsverlangens verändert haben.
Preiserhöhungen werden von 4active unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn geltend gemacht.
Der Kunde hat 20% des 4active geschuldeten Reisepreises 1 Woche nach Zugang einer Auftragsbestätigung anzuzahlen. Der restliche 4 active geschuldete Reisepreis wird fällig zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die schriftliche Mitteilung erhält, dass die Durchführung der Reise endgültig feststeht.
Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen. Schecks werden von 4active nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn 4active über den Betrag verfügen kann. Im Falle einer Annahme von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheckbetrag einem Konto von 4active vorbehaltlos gutgeschrieben ist.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von 4active anerkannt sind. Wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
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6. Rücktritt des Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch Erklärung gegenüber 4active vom Vertrag zurücktreten.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er ohne Rücktritt eine gebuchte Reise nicht an, kann 4active abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung eine angemessene Entschädigung in folgender Höhe verlangen:
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Der Veranstalter kann den Reisevertrag unbeschadet sonstiger Lösungsrechte aus wichtigem Grund kündigen:
Schadensersatzansprüche, welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den Regelungen in Absatz (1) unberührt.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Reiseleitung ist unverzüglich über eventuelle Störungen in Kenntnis zu setzen.
Bei auftretenden Störungen ist der Kunde verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zur Behebung der selben Beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich. Hierfür anfallende Gebühren sind nicht im Reisepreis enthalten.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen 4active und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von 4active oder - bei Verfahrenseinleitung durch 4active - nach Wahl von 4active der allgemeine oder ein besonderer Gerichtsstand des Kunden, sofern der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
Absatz 1 gilt nicht, wenn der Rechtsstreit einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch betrifft, der den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen ist, oder wenn ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
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